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Referent/in: Dr. Ludwig Nössing Seit 2008 ist es Pflicht Gefahrenzonen auszuweisen und auf entsprechenden Karten zu erfassen. Naturgefahren wie Überschwemmungen, Lawinen, Erdrutsch und Steinschlag werden in vier Kategorien, von großer Gefahr bis keine Gefahr, erfasst. Die Ausweisung der Gefahrenzonen soll sicheres Bauen ermöglichen und die Bewohner von Siedlungsgebieten und die Verkehrswege schützen.