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Referent/in: Dr. Andreas Pircher Das Gesetz Nr. 76 vom 20. Mai 2016 sieht erstmals eine gesetzliche Regelung für "Eheähnliche Lebensgemeinschaften" ("convivenza di fatto"), also für nicht verheiratete Paare, vor. Immer nach demselben Gesetz besteht auch die Möglichkeit, diese Lebensgemeinschaften durch einen Lebensgemeinschaftsvertrag zu regeln. Der Vortrag gewährt einen kurzen Einblick in diese neuen Regelungen und skizziert, welche Rechtsaspekte mit dem Lebensgemeinschaftsvertrag geregelt werden können.